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Landser Pate
Anmeldungsdatum: 14.10.2003 Beiträge: 548 Wohnort: Irrenanstalt
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Verfasst am: 14.11.2005, 21:59 Titel: |
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Besser spät als nie gemerkt... :wink: |
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Norman Bates Schulliebling
Anmeldungsdatum: 02.10.2003 Beiträge: 3540 Wohnort: Berlin (west)
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Verfasst am: 14.11.2005, 23:30 Titel: |
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ja wir alle tragen unsere jugendsünden.... ich meine "ertragen"... |
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Bad Monkey Anfänger
Anmeldungsdatum: 20.02.2006 Beiträge: 7
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Verfasst am: 05.05.2006, 20:58 Titel: |
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ich kenne da einen!!seine schwester ist 16 und ist mit einem 35 jährigen zusammen und bekommt ein kind von ihm!tja so ist das!! |
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lilajulchen Hausaufgabenvergesser
Anmeldungsdatum: 14.07.2004 Beiträge: 179 Wohnort: irgendwo in NRW
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Verfasst am: 05.05.2006, 21:39 Titel: |
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Bad Monkey hat folgendes geschrieben: | ich kenne da einen!!seine schwester ist 16 und ist mit einem 35 jährigen zusammen und bekommt ein kind von ihm!tja so ist das!! |
das finde ich ja echt mal ... extrem!
außerdem macht sich der typ strafbar?! =) |
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Thealmighty Mathe-Olympiade-Sieger
Anmeldungsdatum: 20.10.2003 Beiträge: 739 Wohnort: Ich wohne überall
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Verfasst am: 05.05.2006, 21:55 Titel: |
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lilajulchen hat folgendes geschrieben: | Bad Monkey hat folgendes geschrieben: | ich kenne da einen!!seine schwester ist 16 und ist mit einem 35 jährigen zusammen und bekommt ein kind von ihm!tja so ist das!! |
das finde ich ja echt mal ... extrem!
außerdem macht sich der typ strafbar?! =) |
Mit 16 doch nicht mehr oder? |
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Antichrist Pate
Anmeldungsdatum: 14.10.2003 Beiträge: 317
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Verfasst am: 05.05.2006, 22:10 Titel: |
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Nein die Dame müsste in diesem Fall 18 oder älter sein.. |
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Landser Pate
Anmeldungsdatum: 14.10.2003 Beiträge: 548 Wohnort: Irrenanstalt
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Verfasst am: 05.05.2006, 22:26 Titel: |
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Irrtum, muss sie nicht
Zitat: |
StGB § 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
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Das ist der einzige Passus des Strafgesetzbuches in dieser Hinsicht (davon abgesehen wenn es um Schutzbefohlene geht, da wird nochmal eine Unterscheidung gemacht) - demzufolge ist es nicht so das Leute über 18 nur Sex mit welchen haben dürfen die auch über 18 sind oder so, schlicht gesagt hat der Staat festgelegt das ab 14 die sexuelle Selbstbestimmung weit genug ausgeprägt ist das sich da niemand mehr einmischen muss, solange es nicht unter Zwang passiert (das ist ja sowieso in jedem Falle strafbar).
:idea: |
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Norman Bates Schulliebling
Anmeldungsdatum: 02.10.2003 Beiträge: 3540 Wohnort: Berlin (west)
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Verfasst am: 06.05.2006, 20:39 Titel: |
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als vater würd ich den trotzdem umbringen... |
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Amylee15 Abschreiber
Anmeldungsdatum: 15.01.2004 Beiträge: 343 Wohnort: Schkopau XD~
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Verfasst am: 06.05.2006, 20:43 Titel: |
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Landser hat folgendes geschrieben: | Irrtum, muss sie nicht
Zitat: |
StGB § 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
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Das ist der einzige Passus des Strafgesetzbuches in dieser Hinsicht (davon abgesehen wenn es um Schutzbefohlene geht, da wird nochmal eine Unterscheidung gemacht) - demzufolge ist es nicht so das Leute über 18 nur Sex mit welchen haben dürfen die auch über 18 sind oder so, schlicht gesagt hat der Staat festgelegt das ab 14 die sexuelle Selbstbestimmung weit genug ausgeprägt ist das sich da niemand mehr einmischen muss, solange es nicht unter Zwang passiert (das ist ja sowieso in jedem Falle strafbar).
:idea: |
Hmm.. bin mir nicht sicher.. aber war es nicht erst mit 16 so? Ich glaube mit 14/15 dürfte man jetzt nicht mit nem 21 jährigen oder darüber zusammen sein %) Bin mir da nicht so genau sicher XD |
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Landser Pate
Anmeldungsdatum: 14.10.2003 Beiträge: 548 Wohnort: Irrenanstalt
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Verfasst am: 06.05.2006, 21:05 Titel: |
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Lies dir nochmal genau den Ausschnitt durch...da steht doch klar, wie alt eine Person sein muss damit sie sexuelle Selbstbestimmung zugesprochen bekommt - unabhängig vom Alter des Partners (davon steht dort nix wie man sieht) |
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Amylee15 Abschreiber
Anmeldungsdatum: 15.01.2004 Beiträge: 343 Wohnort: Schkopau XD~
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Verfasst am: 06.05.2006, 21:18 Titel: |
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Ich glaube.. ich hatte mal auf bravo.de was anderes gelesen XDD ahahahahaha
gut gut ^o^ |
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Chaosratte Schulhof-Star
Anmeldungsdatum: 01.04.2004 Beiträge: 1148 Wohnort: nähe Karlsruhe
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Verfasst am: 06.05.2006, 22:07 Titel: |
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Die Bravo is ja genauso informativ und wahrheitsgetreu wie die Bild...
Mal ganz abgesehen davon dass die Eltern bis die kleenen Monster 18 sind eindeutig in der lage sind sowas zu verbieten... Und ich würd schon sagen dass ein 21-jähriger, der was mit ner 14-jährigen anfängt in 99% aller Fälle nix Gutes im Schilde führt... |
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Landser Pate
Anmeldungsdatum: 14.10.2003 Beiträge: 548 Wohnort: Irrenanstalt
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Verfasst am: 07.05.2006, 04:29 Titel: |
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Wenn´s die Eltern verbieten passiert´s halt heimlich, die Zeiten von irgendwelchen Gerichtsurteilen die den Umgang bei Strafe verbieten, sind vorbei. Dann find ich´s immer noch besser wenn die Eltern damit offen umgehen und drauf hinwirken das sie nicht gleich Großeltern werden... |
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Norman Bates Schulliebling
Anmeldungsdatum: 02.10.2003 Beiträge: 3540 Wohnort: Berlin (west)
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Verfasst am: 07.05.2006, 21:34 Titel: |
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ja da haste wohl recht... trotzdem würd ich den umbringen! *lol* |
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Landser Pate
Anmeldungsdatum: 14.10.2003 Beiträge: 548 Wohnort: Irrenanstalt
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Verfasst am: 08.05.2006, 07:05 Titel: |
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Na das stellt zumindest sicher das du nicht gleich Opa wirst und außerdem auch das dir deine Tochter nicht allzu sehr auf den Geist gehen wird, wenn sie eines Morgens einfach so verschwunden ist weil sie mit dir als ihrem Vater abgeschlossen hat... *g* |
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