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Liebe zwischen Alt und Jung

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Landser
Pate


Anmeldungsdatum: 14.10.2003
Beiträge: 548
Wohnort: Irrenanstalt

BeitragVerfasst am: 14.11.2005, 21:59    Titel:

Besser spät als nie gemerkt... :wink:
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Norman Bates
Schulliebling


Anmeldungsdatum: 02.10.2003
Beiträge: 3540
Wohnort: Berlin (west)

BeitragVerfasst am: 14.11.2005, 23:30    Titel:

ja wir alle tragen unsere jugendsünden.... ich meine "ertragen"...
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Bad Monkey
Anfänger


Anmeldungsdatum: 20.02.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 05.05.2006, 20:58    Titel:

ich kenne da einen!!seine schwester ist 16 und ist mit einem 35 jährigen zusammen und bekommt ein kind von ihm!tja so ist das!!
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lilajulchen
Hausaufgabenvergesser


Anmeldungsdatum: 14.07.2004
Beiträge: 179
Wohnort: irgendwo in NRW

BeitragVerfasst am: 05.05.2006, 21:39    Titel:

Bad Monkey hat folgendes geschrieben:
ich kenne da einen!!seine schwester ist 16 und ist mit einem 35 jährigen zusammen und bekommt ein kind von ihm!tja so ist das!!


das finde ich ja echt mal ... extrem!
außerdem macht sich der typ strafbar?! =)
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Thealmighty
Mathe-Olympiade-Sieger


Anmeldungsdatum: 20.10.2003
Beiträge: 739
Wohnort: Ich wohne überall

BeitragVerfasst am: 05.05.2006, 21:55    Titel:

lilajulchen hat folgendes geschrieben:
Bad Monkey hat folgendes geschrieben:
ich kenne da einen!!seine schwester ist 16 und ist mit einem 35 jährigen zusammen und bekommt ein kind von ihm!tja so ist das!!


das finde ich ja echt mal ... extrem!
außerdem macht sich der typ strafbar?! =)


Mit 16 doch nicht mehr oder?
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Antichrist
Pate


Anmeldungsdatum: 14.10.2003
Beiträge: 317

BeitragVerfasst am: 05.05.2006, 22:10    Titel:

Nein die Dame müsste in diesem Fall 18 oder älter sein..
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Landser
Pate


Anmeldungsdatum: 14.10.2003
Beiträge: 548
Wohnort: Irrenanstalt

BeitragVerfasst am: 05.05.2006, 22:26    Titel:

Irrtum, muss sie nicht

Zitat:

StGB § 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.


Das ist der einzige Passus des Strafgesetzbuches in dieser Hinsicht (davon abgesehen wenn es um Schutzbefohlene geht, da wird nochmal eine Unterscheidung gemacht) - demzufolge ist es nicht so das Leute über 18 nur Sex mit welchen haben dürfen die auch über 18 sind oder so, schlicht gesagt hat der Staat festgelegt das ab 14 die sexuelle Selbstbestimmung weit genug ausgeprägt ist das sich da niemand mehr einmischen muss, solange es nicht unter Zwang passiert (das ist ja sowieso in jedem Falle strafbar).

:idea:
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Norman Bates
Schulliebling


Anmeldungsdatum: 02.10.2003
Beiträge: 3540
Wohnort: Berlin (west)

BeitragVerfasst am: 06.05.2006, 20:39    Titel:

als vater würd ich den trotzdem umbringen...
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Amylee15
Abschreiber


Anmeldungsdatum: 15.01.2004
Beiträge: 343
Wohnort: Schkopau XD~

BeitragVerfasst am: 06.05.2006, 20:43    Titel:

Landser hat folgendes geschrieben:
Irrtum, muss sie nicht

Zitat:

StGB § 176 Sexueller Mißbrauch von Kindern
(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.


Das ist der einzige Passus des Strafgesetzbuches in dieser Hinsicht (davon abgesehen wenn es um Schutzbefohlene geht, da wird nochmal eine Unterscheidung gemacht) - demzufolge ist es nicht so das Leute über 18 nur Sex mit welchen haben dürfen die auch über 18 sind oder so, schlicht gesagt hat der Staat festgelegt das ab 14 die sexuelle Selbstbestimmung weit genug ausgeprägt ist das sich da niemand mehr einmischen muss, solange es nicht unter Zwang passiert (das ist ja sowieso in jedem Falle strafbar).

:idea:


Hmm.. bin mir nicht sicher.. aber war es nicht erst mit 16 so? Ich glaube mit 14/15 dürfte man jetzt nicht mit nem 21 jährigen oder darüber zusammen sein %) Bin mir da nicht so genau sicher XD
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Landser
Pate


Anmeldungsdatum: 14.10.2003
Beiträge: 548
Wohnort: Irrenanstalt

BeitragVerfasst am: 06.05.2006, 21:05    Titel:

Lies dir nochmal genau den Ausschnitt durch...da steht doch klar, wie alt eine Person sein muss damit sie sexuelle Selbstbestimmung zugesprochen bekommt - unabhängig vom Alter des Partners (davon steht dort nix wie man sieht)
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Amylee15
Abschreiber


Anmeldungsdatum: 15.01.2004
Beiträge: 343
Wohnort: Schkopau XD~

BeitragVerfasst am: 06.05.2006, 21:18    Titel:

Ich glaube.. ich hatte mal auf bravo.de was anderes gelesen XDD ahahahahaha
gut gut ^o^
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Chaosratte
Schulhof-Star


Anmeldungsdatum: 01.04.2004
Beiträge: 1148
Wohnort: nähe Karlsruhe

BeitragVerfasst am: 06.05.2006, 22:07    Titel:

Die Bravo is ja genauso informativ und wahrheitsgetreu wie die Bild...
Mal ganz abgesehen davon dass die Eltern bis die kleenen Monster 18 sind eindeutig in der lage sind sowas zu verbieten... Und ich würd schon sagen dass ein 21-jähriger, der was mit ner 14-jährigen anfängt in 99% aller Fälle nix Gutes im Schilde führt...
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Landser
Pate


Anmeldungsdatum: 14.10.2003
Beiträge: 548
Wohnort: Irrenanstalt

BeitragVerfasst am: 07.05.2006, 04:29    Titel:

Wenn´s die Eltern verbieten passiert´s halt heimlich, die Zeiten von irgendwelchen Gerichtsurteilen die den Umgang bei Strafe verbieten, sind vorbei. Dann find ich´s immer noch besser wenn die Eltern damit offen umgehen und drauf hinwirken das sie nicht gleich Großeltern werden...
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Norman Bates
Schulliebling


Anmeldungsdatum: 02.10.2003
Beiträge: 3540
Wohnort: Berlin (west)

BeitragVerfasst am: 07.05.2006, 21:34    Titel:

ja da haste wohl recht... trotzdem würd ich den umbringen! *lol*
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Landser
Pate


Anmeldungsdatum: 14.10.2003
Beiträge: 548
Wohnort: Irrenanstalt

BeitragVerfasst am: 08.05.2006, 07:05    Titel:

Na das stellt zumindest sicher das du nicht gleich Opa wirst und außerdem auch das dir deine Tochter nicht allzu sehr auf den Geist gehen wird, wenn sie eines Morgens einfach so verschwunden ist weil sie mit dir als ihrem Vater abgeschlossen hat... *g*
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